Die Anerkennung von Minderheitenrechten bildet in Ungarn einen wichtigen Grundstein für ein friedliches Zusammenleben in ethnischer und kultureller Vielfalt. Das zeigt sich insbesondere am Beispiel der in Ungarn lebenden deutschen Minderheit und am Umgang der Ungarn mit der Aufarbeitung ihrer Geschichte. Die Ungarn sind nämlich ein sehr geschichtsbewusstes Volk. Ihnen ist allgemein bekannt, dass es ohne Geschichtswissen und ohne Wurzeln keine Zusammengehörigkeit und keine Zukunft gibt – oder mit anderen Worten: keine Zukunft ohne Herkunft. Teil dieses nationalen Bewusstseins ist auch, dass es seit 2012 mit dem 19. Januar einen offiziellen Gedenktag für die Vertreibung und Verschleppung der Ungarndeutschen gibt. Eine nationale und europäische Tragödie, aus dessen Aufarbeitung sich Lehren über Vielfalt, Minderheitenschutz sowie Solidarität ableiten lassen.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs verließ am 19. Januar 1946 der erste Deportationszug den Bahnhof von Budaörs (Wudersch), in dem die ersten Ungarn mit deutscher Abstammung ihre ungarische Heimat zurücklassen mussten. Damit begann die Zwangsumsiedlung der Ungarndeutschen. Zwischen 1946 und 1948 wurde die Hälfte der deutschen Gemeinschaft, 220.000 bis 230.000 Menschen, gegen ihren Willen aus Ungarn deportiert, größtenteils in die amerikanische und etwa ein Fünftel in die sowjetische Besatzungszone Deutschlands. Dies geschah aus dem Prinzip der Kollektivschuld heraus, mit der Begründung, dass alle Deutschen für den Nationalsozialismus und seine Gräueltaten verantwortlich seien.
Die Vertreibung und Verschleppung geschahen jedoch nicht nur in Ungarn. Auf der Potsdamer Konferenz im August 1945 haben die Siegermächte des Zweiten Weltkriegs in Artikel XIII beschlossen, dass „die Überführung der deutschen Bevölkerung oder Bestandteile derselben, die in Polen, der Tschechoslowakei und Ungarn zurückgeblieben sind, nach Deutschland durchgeführt werden muß“. Infolgedessen wurden in den Jahren nach dem Weltkrieg insgesamt zwölf bis 14 Millionen Deutsche aus Osteuropa vertrieben. Die meisten, etwa sieben Millionen Menschen, stammten aus Polen und dem Baltikum, drei Millionen aus der Tschechoslowakei. Im Vergleich dazu erscheint die Zahl von rund 200.000 aus Ungarn vertriebenen Deutschen gar als gering. Zudem konnte im Gegensatz zu Polen und dem Sudetenland immerhin die Hälfte der Ungarndeutschen in Ungarn verbleiben, da die Ergebnisse der Aussiedlung der „Schwaben“ weit hinter den Planungen der damaligen Regierung zurückblieben. Rund 340.000 Donauschwaben, die bereits in den Aussiedlungslisten erfasst worden waren, konnten letztlich nicht mehr deportiert werden. Dieses Scheitern war einerseits auf die ablehnende Haltung der Alliierten zurückzuführen, die die weitere Aufnahme von den Vertriebenen in ihren jeweiligen Besatzungszonen verweigerten. Andererseits ist es auch mit administrativen Defiziten der ungarischen Behörden begründet, denen es nicht gelang, die Transporte zu koordinieren und die Prozesse der Aussiedlung und der Neuansiedlung im Zuge der Bodenreform hinreichend aufeinander abzustimmen.
Im Bewusstsein dieser vom damaligen ungarischen Staat verübten Schuld distanzierte sich bereits nach dem Systemwechsel im Jahre 1990 das ungarische Parlament von der Vertreibung und das Verfassungsgericht annullierte die Gesetze über die „Kollektivschuld“ aus dem Jahre 1945. Fünf Jahre später bat der damalige Staatssekretär für Minderheitenfragen, Csaba Tabajdi, im Namen der ungarischen Regierung um Entschuldigung für die Vertreibung. Zum 60. Jahrestag des Beginns der Deportationen entstand 2006 im Budapester Vorort Budaörs – dem historischen Ausgangspunkt der Vertreibungen – eine zentrale Landesgedenkstätte mit einem entsprechenden Denkmal. Bei der Gedenkveranstaltung erklärte der damalige Staatspräsident László Sólyom: „Als Staatspräsident entschuldige ich mich bei den vertriebenen Schwaben (Ungarndeutschen) und ihren Familien für das ihnen widerfahrene Unrecht und die Ungerechtigkeit und verneige mich vor dem Denkmal der Erinnerung der Vertriebenen in der Hoffnung, dass die Ungarndeutschen hier wieder zu Hause sind.“
Ein weiterer konsequenter Meilenstein einer solchen Erinnerungskultur war, dass die ungarische Nationalversammlung im Jahr 2012 ohne Gegenstimme den Beschlussantrag der Regierungskoalition von FIDESZ und KDNP über die Einrichtung eines jährlichen Gedenktags für den 19. Januar beschlossen hat. Am 70. Jahrestag des Unheils der Vertreibung im Jahre 2016 unterstrichen einerseits die Worte von Viktor Orbán, Ministerpräsident von Ungarn, den Stellenwert der Ungarndeutschen in der ungarischen Gesellschaft. Anderseits stellten sie exakt dar, wie in Ungarn an autochthone Minderheiten gedacht wird. „Die Ungarndeutschen können bis auf den heutigen Tag eine Kultur die ihrige nennen, deren Fäden tief in das Gewebe der ungarischen Kultur eingeflochten sind. Wenn wir diese Fäden herauszögen, so würde das gesamte Gewebe zerfallen. Die ungarische schwäbische Gemeinschaft stellt einen organischen und unveräußerlichen Bestandteil der ungarischen Kultur dar. Wenn vor siebzig Jahren die Vertriebenen all das mitgenommen hätten, was die Ungarndeutschen oder Menschen deutscher Abstammung seit ihrer Ansiedlung für die ungarische Wirtschaft und Kultur getan hatten, dann wäre Ungarn heute bedeutend ärmer.“ – so der Ministerpräsident.
Über symbolische Formen des Gedenkens und der Anerkennung hinaus hat die seit 2010 amtierende Regierung unter Viktor Orbán die Unterstützung der dreizehn in Ungarn ansässigen autochthonen Nationalitäten zu einem zentralen Bestandteil ihrer Minderheitenpolitik erhoben. Bereits seit 1994 verfügen diese Gemeinschaften über umfassende Selbstverwaltungsrechte; parallel zu den Kommunalwahlen finden seither Wahlen zu den jeweiligen Nationalitätenselbstverwaltungen statt, wodurch institutionalisierte Formen kultureller Autonomie gesichert werden. Mit dem Inkrafttreten des neuen Grundgesetzes im Jahr 2011 sowie dem daran anschließenden Nationalitätengesetz erfolgte eine substanzielle Weiterentwicklung des normativen Rahmens. Die Nationalitäten erhielten darin ausdrücklich den Status staatsbildender Faktoren, womit ihre historische und gesellschaftliche Bedeutung verfassungsrechtlich verankert wurde. Seit 2014 steht ihnen zudem eine institutionell abgesicherte Beteiligung am parlamentarischen Gesetzgebungsprozess zu. Jede der 13 Nationalitäten kann über eine Nationalitätenliste bei den Parlamentswahlen einen Fürsprecher in den Ausschuss für Nationalitäten der Ungarischen Nationalversammlung entsenden. Bei Erreichen einer begünstigten Stimmenquote von 25 Prozent kann darüber hinaus ein reguläres Mandat mit vollem Stimmrecht erlangt werden. Während die Fürsprecher bei Gesetzesinitiativen mit spezifischem Minderheitenbezug ihr Mitspracherecht ausüben können, nimmt ein über die Nationalitätenliste gewählter Abgeordneter an allen Abstimmungen gleichberechtigt teil. Ein solches Mandat konnte bislang ausschließlich die deutsche Minderheit erringen, der es sowohl 2018 als auch 2022 gelang, über ihre eigene Liste einen Vertreter ins Parlament zu entsenden.
Dank der immateriellen und materiellen Unterstützung zur Stärkung der kulturellen Vielfalt und Identität hat sich in den letzten 15 Jahren die Zahl der deutschsprachigen Kindergärten und Schulen – und damit auch die Zahl der Schüler – vervielfacht. Ebenso hat sich die Zahl derjenigen, die sich als Deutsch bekennen oder sich der deutschen Nationalität zurechnen, auf mittlerweile fast 150.000 erhöht. Eine solche Entwicklung lässt sich ebenso bei den anderen zwölf autochthonen Nationalitäten Ungarns beobachten. Mit einem solchen beispielhaften Minderheitenrecht gilt Ungarn als Vorreiter innerhalb der Europäischen Union. Dies wurde des Öfteren auch von den deutschen Bundesbeauftragten für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten anerkannt – unabhängig von der Regierungskonstellation und der delegierenden Partei. Dies zeigt auch, dass die in vielen Fällen als minderheiten- und EU-feindlich bezeichnete ungarische Regierung keineswegs gegen die EU und Minderheiten eingestellt ist, sondern vielmehr eine Verfechterin und Unterstützerin der Vielfalt in der Einheit ist. Ähnlich proeuropäisch verhält sich Ungarn ebenso in anderen Bereichen, wie der Entwicklung der Streitkräfte und der Verteidigungspolitik, dem Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft oder der EU-Erweiterungspolitik. Deshalb ein ungarischer Appell an uns alle – lasst uns miteinander statt übereinander reden und voneinander lernen. Für die Zukunft Europas.