Nach der Absetzung des bisherigen Staatspräsidenten Tamás Sulyok galt es für die neue Tisza-Regierung, die an den zukünftigen Staatspräsidenten gestellten Erwartungen zu erfüllen.

 

Am 11. August 2026 wählte das Parlament mit 140 Ja-Stimmen bei sechs Gegenstimmen den Juristen András Baka zum neuen Staatspräsidenten. Die Fraktionen von Fidesz und KDNP mit ihren 52 Abgeordneten beteiligten sich nicht an der Wahl, da sie diese aufgrund der in ihren Augen unrechtmäßigen Absetzung Sulyoks als illegitim ansehen. Damit ist die durch die erzwungene vorzeitige Absetzung von Tamás Sulyok entstandene Vakanz zunächst gefüllt. Dessen reguläres Mandat wäre erst 2029 ausgelaufen.

Kein Staatspräsident für fünf Jahre

Widersprüchlichkeiten bleiben jedoch bestehen, denn die Tisza-Regierung macht nun einen Mann zum Staatspräsidenten, dessen eigenes Spitzenamt einst unter der Orbán-Regierung auf ähnlich umstrittene Weise beendet wurde. Doch auch der neue Staatspräsident wird seine fünfjährige Amtszeit voraussichtlich nicht vollenden können, da diese mit der Ausarbeitung der neuen Verfassung vorzeitig enden wird.

Ähnlich wie in Deutschland wird das Staatsoberhaupt auch in Ungarn nicht durch eine direkte Wahl vom Volk bestimmt. In Ungarn wird es vom Parlament, in Deutschland von der Bundesversammlung gewählt. Hinter der deutschen Praxis steht ein bewusst föderaler und konsensorientierter Ansatz: Der Bundespräsident soll nicht als Sieger eines politischen Mehrheitskampfes hervorgehen, sondern als möglichst breit akzeptierte, überparteiliche Figur.

In Ungarn bestimmt die jeweilige parlamentarische Mehrheit nach Ablauf der fünfjährigen Amtszeit des Staatspräsidenten über die Neubesetzung des Amtes. Die Wahl ist somit in der öffentlichen Wahrnehmung ein klarer Bestandteil der politischen Machtausübung der Regierung – dies ist auch diesmal der Fall.

Dennoch ist in Ungarn das System der Kohabitation vorgesehen, bei dem die unterschiedlichen Längen der Amtszeit des Staatspräsidenten bzw. der Legislaturperiode des Parlaments berücksichtigt werden. Dieses System hat sich in der Vergangenheit bewährt. Mit dieser Tradition brach jedoch die Tisza-Regierung, als sie die regulär bis 2029 dauernde Amtszeit Sulyoks vorzeitig beendete.  Seither werden die Rechtmäßigkeit des Vorgehens der Regierung und die Legitimität des neuen Staatspräsidenten infrage gestellt.

Hoch gelegte Latte

Im Zuge der jüngsten Parlamentswahlen wurde das Amt des Staatspräsidenten endgültig zur Projektionsfläche parteipolitischer Auseinandersetzungen. Ministerpräsident Magyar hatte Staatspräsident Sulyok im Wahlkampf wiederholt attackiert, ihn für unwürdig erklärt, sein Amt auszuüben, und offen seinen Rücktritt gefordert. Sulyok habe sich nicht gegen das Vorgehen der Orbán-Regierung ausgesprochen und sei in seiner Amtsausübung somit zu wenig politisch gewesen. Dadurch habe er das Vertrauen der Bevölkerung verspielt und dem Ansehen des Amtes geschadet. Sulyok sei demnach schlichtweg nicht mehr in der Position, die Gesamtheit der ungarischen Nation angemessen zu repräsentieren. Mit dieser Kritik formulierte die Tisza indes auch den eigenen Anspruch an einen zukünftigen Staatspräsidenten.

Obwohl Sulyok den Rücktrittsforderungen nicht nachkam, bewies er, dass er mit der neuen Regierung konstruktiv zusammenarbeiten konnte, indem er alle ihm vorgelegten Gesetze sowie die 16. Verfassungsnovelle unterzeichnete. Dies reichte Magyar jedoch nicht, da er den Rücktritt Sulyoks wohl als notwendigen symbolischen Schritt ansah, um die Kontinuitäten des „Systems Orbán“ zu beenden und den politischen Neuanfang der neuen Regierung zu verdeutlichen.

Sulyok unterzeichnete sogar seine eigene Amtsenthebung

Am 18. Juli 2026 endete diese Auseinandersetzung mit der Unterzeichnung der 17. Grundgesetznovelle, die die Amtszeit des amtierenden Staatspräsidenten mit einem einzigen Satz für beendet erklärte. Mit Ablauf der gesetzlichen Frist von fünf Tagen unterzeichnete Sulyok somit, wenn auch unter Protest, seine eigene Amtsenthebung. Damit konnte sich Ministerpräsident Magyar politisch durchsetzen, und die Parlamentspräsidentin Ágnes Forsthoffer wurde neue Interimsstaatspräsidentin.

Die Suche nach einem neuen Staatspräsidenten gestaltete sich dann jedoch schwieriger als gedacht. Die ersten Wunschkandidaten der Partei erteilten Absagen. Besonders medienwirksam geschah dies bei der Schachspielerin Judit Polgár: Ministerpräsident Magyar hatte sie öffentlich als Kandidatin benannt, doch sie nahm die Nominierung nicht an. Gründe dafür dürften die aufgeheizte politische Stimmung, die pietätlose Entfernung des Vorgängers und die Tatsache sein, dass man im Grunde ein Staatspräsident auf Abruf wäre. Denn die Amtsausübung ist nur für die Übergangszeit bis zur Ausarbeitung der neuen Verfassung vorgesehen.

Schließlich entschied sich die Führung der Tisza dafür, den 73-jährigen András Baka zu nominieren. Er nahm die Nominierung an und wurde am 11. August 2026 ohne Gegenkandidaten zum neuen Staatsoberhaupt gewählt.

Brisante Vorgeschichte

Baka blickt auf eine lange Karriere in der ungarischen und europäischen Justizpolitik zurück. Bereits 1990 errang er bei den Parlamentswahlen als parteiloser Kandidat auf der Budapester Regionalliste des Ungarischen Demokratischen Forums (MDF) ein Mandat, welches er jedoch 1991 niederlegte, als er seine Tätigkeit als Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg aufnahm. Dieses Amt übte er zwei Amtszeiten lang aus. Im Jahr 2008 wurde er von Staatspräsident László Sólyom für die vakante Position des Präsidenten des Obersten Gerichtshofs nominiert.

Im Juni 2009 wurde er vom ungarischen Parlament für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt. Sein Mandat erlosch jedoch bereits am 1. Januar 2012, also dreieinhalb Jahre vor Ablauf seiner Amtszeit. Grund hierfür war der von der zweiten Orbán-Regierung eingeleitete umfassende Umbau des Justizwesens.  Damals richtete sich die Gesetzgebung nicht explizit gegen eine bestimmte Person oder Position, sondern es wurde ein ganzes institutionelles System umgestaltet.

Bis zur damaligen Änderung des Grundgesetzes vereinte der Präsident des Obersten Gerichtshofs sowohl die Leitung des Gerichts als auch wichtige Verwaltungsaufgaben innerhalb der Justiz in seiner Person. Die neue Verfassung änderte dies. An die Stelle des Obersten Gerichtshofs trat die Kurie und die staatlichen Verwaltungsaufgaben wurden fortan vom Landesjustizrat wahrgenommen. Rechtstechnisch bediente man sich jedoch eines Kniffs: Die Anforderungen an das Amt wurden so definiert, dass Baka, der seine Ablehnung der Reformpläne der Regierung nie verhehlt hatte, dafür nicht mehr infrage kam.

Eine Verfassungskrise löste der Abgang von Baka jedoch nicht aus, und das wird bei Sulyok wohl nicht anders sein. Die sogenannte „Lex Baka” kam vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, wo der Demissionierte schließlich Recht bekam. Damit bedient sich die Tisza-Mehrheit Methoden, die jenen der damaligen Fidesz-Mehrheit auffallend ähneln, um unliebsame Personen in Spitzenämtern loszuwerden. Konkrete rechtliche Verfehlungen konnten weder Baka noch Sulyok vorgeworfen werden. Gerade diese Vorgeschichte macht seine Wahl politisch brisant.

Irritierende Worte

Mit der Wahl Bakas scheitert die Tisza jedoch an ihrem eigenen Anspruch eines neutralen, vermittelnden Staatsoberhaupts, das die Einheit der Nation verkörpert. Denn der frisch gewählte Baka hegt Groll gegen die Vorgängerregierung aus Fidesz-KDNP. Zudem sehen sich sowohl die Partei als auch der neue Staatspräsident mit dessen eigenen Aussagen konfrontiert. Baka hielt damals mit seiner Kritik nicht hinterm Berg. Er erklärte, es sei unvorstellbar, dass der Leiter der dritten Staatsgewalt, eines der öffentlich-rechtlichen Ämter Ungarns, durch einen im letzten Moment in die Übergangsbestimmungen des Grundgesetzes eingefügten Änderungsvorschlag aus seinem Amt entfernt werden könne. Zudem sei das über Wahlperioden hinausgehende Mandat öffentlich-rechtlicher Ämter eine Garantie für die Rechtsstaatlichkeit.

Aus heutiger Sicht wirken diese Worte irritierend, bedenkt man, dass sich derselbe Baka anschickt, das Amt eines auf ebenso fragwürdige Weise aus dem Amt entfernten Würdenträgers zu übernehmen. Baka selbst sieht im Vorgehen der neuen Regierung kein Problem, denn schließlich gehe es um das hehre Ziel der „Befreiung eines gefangenen Staates“ und dies könne nur gelingen, wenn die Machthaber vorübergehend „neue Mittel“ einsetzten.

Zwar hat die Absetzung Sulyoks letztlich keine Verfassungskrise ausgelöst – obwohl diesbezüglich noch ein Verfahren am ungarischen Verfassungsgericht anhängig ist –, doch könnte die Wahl Bakas das Ansehen der Wahlversprechen der Tisza und die Ankündigungen eines neuen Regierungsstils beschädigen. Sicher scheint, dass der neue Staatspräsident kein Präsident der nationalen Einheit sein wird, sondern ein Staatspräsident mit einer ausgeprägten persönlichen Antipathie gegenüber jener politischen Formation, der knapp 39 Prozent der Wähler ihr Vertrauen ausgesprochen haben. Die Wahl Bakas ist somit kein Zeichen der Versöhnung, sondern ein Akt der Revanche an den bisherigen Machthabern und ihren Wählern.